
Ähnliche Plakate habe ich viele vor den Wahlen in Dorfmerkingen hängen sehen. Ich habe viele Freunde die aus fremden Ländern stammen und bin überhaupt nicht mit diesen Plakaten und dem Hass gegen Ausländer einverstanden.
Ein Besuch hat mich nach Dachau geführt wo es eine Gedenkstätte im ehemaligen Konzentrationslager gibt. Es waren sehr bedrückende Eindrücke und Bilder, die ich mit nach Hause genommen habe.
Der Eingang in das KZ!
Das Jourhaus war das einzige Durchgangsgebäude vom SS-Gelände zum Häftlingsgelände. Im Jourhaus befanden sich Wachräume der SS die den Durchgang bewachten. Auch einige Diensträume der Lagerverwaltung waren im Gebäude. Bei propagandistischen Besichtigungsbesuchen die bis ins Jahr 1938 stattfanden, durchschritten Besucher das Tor mit der Aufschrift „Arbeit macht frei“.Die Häftlinge des Arbeitskommandos Krematorium mussten durch dieses Gebäude, um Verstorbene vom Häftlingsgelände zum SS-Gelände und dem dortigen Krematorium zu bringen. Bei der Befreiung des Lagers am 29. April 1945 betraten amerikanische Truppen zuerst das SS-Gelände. Anschließend gelangten sie zum Jourhaus. Amerikaner beschossen es. In den Wachtürmen war eine weiße Fahne gehisst. Dann wurde das Häftlingslager befreit.Das Jourhaus ist heute der Eingang zur Gedenkstätte des Konzentrationslagers.
(Quelle: Wikipedia)
Ein Denkmal für die Kinder
Überall auf der Welt gibt es Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus. Das „Denkmal für die Kinder“ in Yad Vashem in Israel ist dem Gedenken an die 1,5 Millionen von den Nationalsozialisten ermordeten jüdischen Kinder gewidmet. Das Denkmal ist als unterirdischer Raum angelegt, in dem Kerzen in der Dunkelheit so reflektiert werden, dass ein ganzer Sternenhimmel entsteht. Im Hintergrund werden die Namen, das Alter und der Geburtsort der Kinder von einem Tonband abgespielt.
(Quelle Bild und Text: Wikiepdia, Yad Vashem Jerusalem, Moshe Saftie)
Ein Presseartikel aus der Zeitung:
Donnerstag, 13. Aug 2009, 07:45 Uhr
Landgericht: Fall von Volksverhetzung
Geldstrafe für Republikaner-Stadtrat
PIRMASENS (wkr). Das Landgericht Zweibrücken hat gestern die Berufung von Andreas Burkhardt, dem Fraktionsvorsitzenden der Republikaner im Pirmasenser Stadtrat, zurückgewiesen und eine Geldstrafe des Amtsgerichts über 3600 Euro wegen Volksverhetzung bestätigt. Burkhardt hatte einer Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo "parasitäres und kriminelles Verhalten" vorgeworfen, von "Sippschaft" und einem "Zigeunerpaar" gesprochen, dass der Steuerzahler versorgen müsse. Der Pirmasenser Oberbürgermeister stellte daraufhin Strafanzeige. Im Oktober 2008 verurteilte ihn das Amtsgericht Pirmasens zu der Geldstrafe über 3600 Euro.
"Der Angeklagte hat pauschal Personen, die er nicht kennt, mit Parasiten gleichgestellt, als minderwertig bezeichnet und damit das gesellschaftliche Klima vergiftet", so der Richter. Nach der mündlichen Begründung beschimpften Anhänger der Republikaner das Gericht laut. Burkhardt drohte dem Vorsitzenden Richter mit den Worten: "Sie werden sich noch wundern."
Der Richter verzichtete auf Ordnungsmaßnahmen, betonte aber in einer emotional vorgetragenen Rede die Grenzen der Meinungsfreiheit und sagte in Richtung Publikum: "Wenn ihnen das nicht passt, dann müssen sie das Land verlassen."
Burkhardt-Anwalt Björn Clemens kündigte an Revision einzulegen. Zuvor hatte er auf die Aufgaben eines Fraktionsvorsitzenden verwiesen, der das Recht habe, auch das "parasitäre Verhalten von Volksgruppen" anprangern zu müssen.
Quelle: gekürzte Fassung der Zeitung "Die Rheinpfalz gefunden am 13. August 2009".
